CDU Stadtverband Strausberg

Anfrage der CDU-Fraktion der SVV Strausberg an die Stadtverwaltung Strausberg/ Fachbereich Bürgerdienste

Die Fraktion der CDU Strausberg stellte kürzlich folgende Frage an die Stadtverwaltung:

Warum wird bei der Berechnung der Elternbeiträge für die Kita- und Hortbetreuung nicht der Einkommensbegriff nach § 2a Kita-Gesetz angewendet, bei dem die Eltern gezahlte Versicherungsbeiträge, wie KFZ-Haftpflicht, Hausrat usw. in Abzug bringen können?

Hierzu eine kurze Erläuterung:
Kürzlich ist das Entlastungspaket des Landes Brandenburg in Kraft getreten, dass die Eltern von Kita- und Hortkindern mit einem Netto-Einkommen von unter 55.000 € entlasten soll. Die Prüfung, ob die Eltern hierdurch entlastet werden können, findet durch die Kommunen im Rahmen der üblichen Einkommensüberprüfung statt. Das zu berücksichtigende Einkommen ist durch § 2a Kita-Gesetz zu ermitteln. So gibt es das Land Brandenburg vor und gewährt somit den Gesetzesvorrang vor kommunalen Kita-Satzungen. Auf den Seiten des MBJS des Landes findet man dazu eine Vielzahl an Arbeitshilfen für die Kita-Träger.

Die MOZ hat in der Ausgabe vom 25./26.03.2023 einen sehr informativen Artikel zu diesem Thema veröffentlicht. In diesem wird gerügt, dass die Kommunen die Eltern nicht ausreichend darüber informieren, dass die Eltern beim Kita-Träger auch Versicherungsbeiträge in Abzug bringen können. Nun ist es leider nicht nur so, dass die Eltern durch die Verwaltung nicht darüber in Kenntnis gesetzt werden. Sogar bei direkter Anfrage der Eltern an die Verwaltung, ob man nun Versicherungsbeiträge in Abzug bringen kann, wurde dies zusätzlich auch noch verneint! Dies ist aus Sicht der CDU-Fraktion nicht nur unangemessen, sondern auch gesetzeswidrig und muss schnellstmöglich verwaltungsseitig geändert werden. Dabei weißt die CDU-Fraktion ausdrücklich auf die Beratungs- und Auskunftspflicht der Verwaltung hin!

Die Antwort der Stadtverwaltung zu unserer Frage nach Eingang der Antwort hier veröffentlicht.