CDU Strausberg

Obacht!! Es ist unser Geld.

Haushalt von Strausberg soll ungeprüft bleiben.

Die Stadtverordnetenversammlung Strausberg debattiert seit geraumer Zeit über unseren Stadthaushalt. Dieser soll nun bald beschlossen sein. Klammheimlich könnte dabei die Mittelverwendung der letzten Jahre verwischt werden.

Foto: CDU - Christiane LangFoto: CDU - Christiane Lang

Mit der Reform des Haushalts- und Rechnungswesens lehnt sich der Jahresabschluss der Gemeinden seit 2010 an den handelsrechtlichen Jahresabschluss für große Kapitalgesellschaften an und gibt Aufschluss über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Hinsicht ist die Einhaltung der Aufstellungsfrist für den Jahresabschluss als fester Bestandteil der ordnungsmäßigen Buchführung zu sehen – bei einer Überschreitung der Frist ist die Buchführung demnach als nicht mehr ordnungsmäßig anzusehen. Der Jahresabschluss eines doppischen Haushalts ist zusammen mit dem Rechenschaftsbericht nach Abschluss des Haushaltsjahres vorzulegen. Er soll darstellen, wie sich Erträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen im abgelaufenen Jahr tatsächlich entwickelt haben, stellt sie den Planansätzen gegenüber und ermöglicht so einen direkten Soll-Ist-Vergleich mit dem vor dem Haushaltsjahr aufgestellten Haushaltsplan. Im Einzelnen besteht der Abschluss aus den Bestandteilen: Ergebnisrechnung mit den Teilergebnisrechnungen (entspricht dem Ergebnishaushalt), Finanzrechnung mit den Teilfinanzrechnungen (entspricht dem Finanzhaushalt), Bilanz (zeigt den aktuellen Stand des kommunalen Vermögens), Rechenschaftsbericht mit Anhang gibt Erläuterungen zu den angewandten Methoden (z. B. Bewertungsmethoden) und zum Verständnis von Sammelpositionen; sowie einer Übersicht über Anlagen, Forderungen und Verbindlichkeiten. Er kann weitere Anlagen enthalten.

Der Jahresabschluss ist eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Finanz- und Haushaltslage und für die Haushaltssteuerung. Daher ist es wichtig, dass er rechtzeitig - spätestens bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres – vorliegt, so wie gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch haben viele Gemeinden die Umstellung auf Doppik nicht einfach verkraftet. Die Umstellung von Personal und EDV brachte Verzögerungen mit sich. Viele Gemeinden hinken um Jahre hinterher. Nun soll ein Beschleunigtes Verfahren Abhilfe schaffen. Das "Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse" lässt auf Bestandteile der Jahresabschlüsse verzichten. Bei diesen beschleunigten Jahresabschlüssen kann das Rechnungsprüfungsamt auf die Prüfung der Jahresabschlüsse verzichten. So sollen die Aufstellung und Prüfung aktuellerer Jahresabschlüsse zeitnah möglich sein und auch Prüfungskosten eingespart werden.

Im Einzelnen sei es möglich, auf die Teilrechnungen nach § 82 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, den Rechenschaftsbericht nach § 82 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und die Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenübersicht zu verzichten.

Genau solch ein Beschluss steht nun zur Entscheidung. Eine ordentliche und aussagekräftige Prüfung der Jahresabschlüsse wird in dem Falle von der Kommunalaufsicht nicht nur ausgesetzt, sondern ist schier unmöglich. Für Strausberg stellt dies angesichts des intransparenten Geldverkehrs der letzten Jahre ein erhebliches Risiko dar. Sofern ungeprüfte Werte in die Jahresabschlüsse einfließen würden, könnte eine Willkür walten und die tatsächliche Wirtschaftslage und Haushaltssituation der Stadt Strausberg wäre nicht zu erfassen.

Jüngst gab es immer wieder Diskussionen um Geldmittel, die zweckentfremdet und gänzlich verschwunden seien, wie bspw. die für Spielgeräte der Kita Wirbelwind vor zwei Jahren. Erhebliche Lasten für Grundstücksübertragungen, Konzernbildung, der Prozess um das Gebäude „Altstadtcenter Große Straße“, oder die aktuelle Diskussion um die Eigentümerverschiebung der neuen Kita Zwergenland, die womöglich unnötig ca. 1,5 Mio € kosten wird, zeigen deutlich: in Strausberg ist finanztechnisch unbedingt ein wachsames Auge gefragt. Daher empfiehlt es sich die Bürgermeisterin anzuhalten, ihre Arbeit ordentlich zu erledigen, anstatt durch ein beschleunigtes Verfahren die Funktion von Stadtverordneten und Kommunalaufsicht auszuhebeln. Wenn in der SVV nur entschieden wird, dass nicht mehr ordentlich gearbeitet und nicht mehr kontrolliert wird, braucht im Mai auch niemand Bürgervertreter wählen gehen.

Letztlich zahlen die Strausberger der Bürgermeisterin monatlich gut 7.500 € dafür, ordentlich zu arbeiten. Dafür dürfen die Bürger durchaus Rechenschaft verlangen. Zudem möchte man meinen, dass als ehemalige Kämmerin die Finanzplanung ihr gewohntes Metier sein sollte. Sofern die laufende Buchführung auch tatsächlich auf dem Laufenden ist, ist es bis zum Jahresabschluss eigentlich auch nicht mehr weit. Stelle sich mal vor, ein Strausberger Unternehmer bringe seine Jahresabschlüsse als Grundlage für die Bemessung seiner Gewerbesteuer sechs Jahre lang erst nicht, und dann unvollständig, unprüfbar, willkürlich. Wir dürfen doch bitten.

Blumenthal